Allgemeine Informationen II

Reisedokumente

Plant Ihr einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten, so genügt ein Reisepass oder ein Kinderausweis. Wichtig ist jedoch, dass der Ausweis noch drei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

Plant Ihr einen längeren Aufenthalt in Neuseeland, so benötigt Ihr ein Visum. Weitere Voraussetzung ist ein Rückflugticket und ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt. Rechnet mit ca. NZ $ 1000 pro Person und Monat.
Visa-Informationen und Antragsformulare gibt es bei der
Botschaft von Neuseeland
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel. 030/20 62 10, Fax 030/20 62 11 14
www.nzembassy.com

Krankenversicherung

Solltet Ihr in Neuseeland ärztliche Behandlung benötigen, ist dies Kostenpflichtig. Deswegen empfiehlt sich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung mit Rückholdienst.

Kfz-Papiere

Nationale Führerscheine (Deutschland, Österreich, Schweiz) werden anerkannt.

Zollbestimmungen:

Was darf man einführen und was nicht?
Falls Ihr Pflanzen, Tiere oder pflanzliche und tierische Produkt mitführt, müsst Ihr diese beim Zoll deklarieren. Die Beamten entscheiden dann, ob Ihr sie einführen dürft. Die Einfuhr von Cmapingausrüstung muss ebenfalls geklärt werden. Achtet darauf, dass die Gegenstände sauber sind. Denn wenn sie den neuseeländischen Hygienevorschriften nicht entsprechen, werden sie auf Eure Kosten gereinigt.
Die Einfuhr von Waffen, Narkotika und pornographischem Material ist verboten.
Fremde oder neuseeländische Währung dürft Ihr unbeschränkt einführen.
Weitere Informationen und Auskünfte bekommt ihr beim neuseeländischen Zollamt (www.customs.govt.nz).

Was darf man ausführen?
Man darf Waren im Wert von NZ $ 700 zollfrei ausführen. Touristen, die älter als 17 Jahre sind, dürfen neben Gegentänden des persönlichen Bedarfs folgendes ausführen:

    200 Zigaretten
    oder 250 g Tabak
    oder 50 Zigarren
    oder eine Mischung daraus, die 250 g nicht übersteigt.
    4,5 l Wein
    oder 4,5 l Bier
    und maximal 1,125 l Spirituosen.

Notrufnummern

Polizei, Ambulanz, Krankenwagen:
Tel. 111
Beachtet bitte, dass in kleineren Orten andere Notrufnummern gelten können. Diese stehen in den öffentlichen Fernsprechzellen. Notrufe aus Fernsprechzellen sind kostenlos.

Straßenwacht: Tel. 0800/22 43 57

Tourismusämter im Land

In fast jedem größeren Ort gibt es regionale I-Site Visitor Centres oder Visitor Information Centres, auch VIC genannt. Dort bekommt Ihr Auskünfte, Broschüren und Karten.
In Nationalparks gibt es Besucherzentren, die zum Department of Conservation, DOC, gehören.

Besondere Verkehrsbestimmungen

    In Neuseeland wird links gefahren.
    Trotzdem gilt, soweit nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt, der Rechtsvorrang.
    Es besteht Anschallpflicht auf Vorder- und Rücksitzen. Schnallt Euch also lieber an, sonst kostet es.
    Entlang einer gelben Linie ist Parken verboten.
    Motorrad- und Fahrradfahrer müssen einen Helm tragen.

Es gibt außerdem noch Tempolimits:
Im Ortsgebiet 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Übertretungen werden häufig von Speed Cameras festgehalten und haben hohe Geldbußen zur Folge. Wenn Ihr in einer Limited Speed Zone fahrt, habt Ihr die Geschwindigkeit angemessen zu reduzieren.

Wichtig: Promillegrenze! Diese liegt bei 0,8 für über 20-jährige Fahrer und bei 0,3 für Jüngere. Lasst also lieber die Finger vom Alkohol, wenn Ihr noch Fahren müsst.

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